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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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gültig ab 06.02.2008:

1.Lieferbedingungen:Der Versand erfolgt im Normalfall per Post-Paket.Es gibt keinen Mindestbestellwert.Die Versandkosten bei Vorkasse betragen EUR 5,95. (Ersatzteilshop EUR 6.00) Für Post- Nachnahme (Lieferungen bis 4 kg) berechnen wir EUR 10,50 zuzüglich EUR 2,00 die von der Post für die Zahlkarte erhoben werden (Ersatzteilshop EUR 6.00 zuzüglich EUR 2,00 für die Zahlkarte).Bei Lieferungen über 4kg gilt die Preisliste der Post.Bei Lieferungen ins Ausland gelten gesonderte Lieferbedingungen.Die Versandkosten werden für den jeweiligen Auftrag gesondert berechnet und dem Kunden per E-Mail oder Fax mit der Bestellbestätigung mitgeteilt. Wird die Ware nicht abgenommen, (z.B. Annahme verweigert oder nicht abgeholt) obwohl kein Rückgaberecht und kein Garantie- oder Gewährleistungsfall vorliegt, ist hermann electronic berechtigt, eine Kostenpauschale in Höhe von 30% des Kaufpreises, mindestens aber EUR 30,00 zu verlangen. Der Nachweis höherer (Verkäufer) oder niedrigerer (Kunde) Kosten bleibt vorbehalten. Eine nochmalige Zusendung der im Einzelfall retournierten Ware kann nicht gewährleistet werden.
2.Widerrufsrecht: (Gilt nur für Endabnehmer) .Der Kunde hat die Möglichkeit, die Ware kostenlos und ohne Angabe von Gründen, innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Ware zurückzugeben. Dazu genügt die rechtzeitige Rücksendung der Ware. Im Falle der Rückgabe trägt hermann electronic die Kosten für die Rücksendung sofern der Wert der Rücksendung über EUR 40,00 liegt. Massgeblich ist der Rücksendewert der Ware zum Kaufzeitpunkt, nicht der Wert der gesamten Bestellung. Bei eventuell erforderlichen Warenrücksendungen kann sich der Kunde vorher per E-Mail oder Fax mit uns in Verbindung setzen,wir werden dann dem Kunden einen Paketaufkleber für die versandkostenfreie Rücksendung zusenden.In Garantiefällen hält der Kunde dazu die Kunden- und Rechnungsnummer bereit.Die zur Rücklieferung vorgesehene Ware ist vollständig und in der Originalverpackung, in jedem Falle in einer zum sicheren Transport geeigneten Verpackung, einschließlich stabiler Umverpackung und unter Beifügung einer Rechnungskopie zurückzusenden. Schäden und Verzögerungen, die auf die Nichteinhaltung dieser Vorgaben zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden.Sollten Artikel deutliche Gebrauchsspuren aufweisen, behalten wir uns vor, einen angemessenen Betrag für die Nutzung des Artikels zu berechnen. Beim Verkauf eingeschweisster oder versiegelter Datenträger wie CDs, Audiokassetten, Videos, DVDs, Computer- und Videospiele oder Software werden diese nur in der Einschweissfolie bzw. mit unbeschädigtem Siegel zurückgenommen.
3.Vertrag/Angebote: Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Liefer und Versandbestätigung per E-Mail zu Stande. Mit Hereingabe der Bestellung über unser Online-Bestellsystem gelten diese Bedingungen als anerkannt und liegen in der jeweils gültigen Fassung auch allen künftigen Lieferungen und Leistungen zugrunde. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Sie werden auch dann nicht verpflichtend, wenn ihnen der Lieferer nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich. Technische Daten und sonstige Angaben sind erst nach unserer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung verbindlich und gelten erst dann als zugesicherte Eigenschaft. Angebote, Preislisten, Prospekte und Handbücher etc. zählen nicht als ausdrückliche, schriftliche Bestätigung. Ergänzungen und Nebenabreden des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich durch die Firma hermann electronic bestätigt werden.
4. Preise: Alle Preise verstehen sich ab Lager Eberfingen , zuzüglich der unter Lieferbedingungen aufgeführten Versandkosten. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen, schriftlichen Wunsch des Bestellers abgeschlossen. Für alle Lieferungen bleibt der Versand per Vorauskasse oder Barnachnahme ausdrücklich vorbehalten. Bei Abrufaufträgen dient der Preis bei Vertragsabschluß als Grundpreis. Mit Ausnahme einer schriftlichen Festpreisgarantie berechtigen eventuelle Preisänderungen oder Wechselkursänderungen während der Laufzeit des Vertrages die Fa. hermann electronic zu einer entsprechenden Preisanpassung. Eine Auftragsbestätigung ohne zusätzlichen ausdrücklichen Hinweis auf einen garantierten Festpreis gilt nicht als eine Festpreisgarantie. Bei Anlieferung bzw. Aufstellung durch uns sowie bei Einweisung bzw. Anleitung des Bedienungspersonals gehen die Kosten zu Lasten des Bestellers. Die Kosten dieser Leistungen werden gemäß unserer bei Lieferung gültigen Reparatur- und Servicepreisliste in Rechnung gestellt. Abweichung bei Kostenvoranschlägen sind bis +/-15% zulässig.
5. Lieferumfang: Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung/Rechnung maßgebend. Wir sind auch zur Teillieferung berechtigt. Alle sonstigen Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen frühestens mit Datum der Auftragsbestätigung, sofern alle Einzelheiten geklärt sind, andernfalls ab der endgültigen Klärung aller Einzelheiten. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter Vorbehalt einer rechtzeitigen bzw. einer planmäßigen Belieferung durch unsere Vorlieferanten. Für die Einhaltung von uns angegebener Versand-/Lieferfristen haften wir darüber hinaus nur, wenn sie von uns ausdrücklich als "verbindlich" bezeichnet wurden. Ein Fixtermin kommt nur dann zustande, wenn er von uns ausdrücklich als "garantierter Fixtermin" schriftlich bestätigt wurde, ansonsten gelten die genannten Vorbehalte. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Streiks, kriegerische Ereignisse etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Fa. hermann electronic ist im Fall von ihr nicht zu vertretenden Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderungen zuzüglich einer Frist von 6 Wochen hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß hieraus irgendwelche Ansprüche hergeleitet werden könnten. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als 6 Wochen dauert, ist der Käufer berechtigt hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß hieraus irgendwelche gegenseitigen Schadenersatz-ansprüche geltend gemacht werden, den die Fa. hermann electronic zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluß von Schadenersatzansprüchen lediglich das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag, es sei denn der Firma hermann electronic wird grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen. In diesem Falle ist der maximale Schadenersatz auf EUR 2500 beschränkt. Die Fa. hermann electronic behält sich eine Verbesserung oder Änderung der Leistung vor, soweit sie unter Berücksichtigung der Interessen der Fa. hermann electronic dem Käufer zumutbar sind.
6. Zahlungsbedingungen: Die Zahlung erfolgt normalerweise per Vorkasse oder per Post-Nachnahmeversand. Die Fa. hermann electronic behält sich für alle Lieferungen und Leistungen ausdrücklich das Recht vor, Ware nur gegen Vorauskasse Bar- bzw. Euroschecknachnahme, oder Barzahlung zu versenden bzw. zur Abholung freizugeben, auch wenn anderslautende Lieferverträge geschlossen worden sind. Der Fa. hermann electronic steht das Recht zu, einen sich in Verzug befindlichen Käufer von der jeweiligen Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge abgeschlossen worden sind. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag auf der Zahlstelle (Bankkonto) der Fa. hermann electronic endgültig gutgeschrieben worden ist. Dies gilt besonders für die Einlösung von Schecks. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind wir berechtigt, ab der ersten Zahlungserinnerung Mahngebühren und darüber hinaus Zinsen in Höhe der uns entstandenen Bankzinsen zu berechnen und bis zum vollständigen Zahluns-eingang weitere Lieferungen zurückzuhalten. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten für Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungs-rechten oder die Aufrechnung von irgendwelchen Gegenforderungen des Bestellers ist ausgeschlossen, es sei denn die Fa. hermann electronic hat die Ansprüche des Bestellers schriftlich anerkannt oder die Ansprüche des Bestellers sind rechtskräftig festgestellt. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlung einstellt, ist die Fa. hermann electronic zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne besondere, vorhergehende Ankündigungen berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderung sämtliche Forderungen der Fa. hermann electronic gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn die Kreditversicherung der Fa. hermann electronic die Kreditlinie des Kunden kündigt. Falls die Fa. hermann electronic weiterhin an ihrem Vertrag festhält, ist sie berechtigt, Bankbürgschaften oder Sicherheitsleistungen bzw. Vorauszahlungen zu verlangen. Vom Zeitpunkt des Verzugs an, ist die Fa. hermann electronic berechtigt, Zinsen in Höhe von der Geschäftsbank der Fa. hermann electronic geforderten Zinssatz zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs- sowie etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Bei Nichteinlösung eines Schecks - gleich aus welchem Grund - trägt der Käufer sämtliche hiermit verbundene Bankgebühren, sowie eine Bearbeitungspauschale der Fa. hermann electronic von EUR 30.-. Sollte der Käufer den Nachweis erbringen können, daß die Bearbeitung des Vorganges weniger Kosten, als diese Bearbeitungspauschale verursacht hat, so ist lediglich der vom Käufer nachgewiesene Betrag zu entrichten. Dieser darf nicht niedriger sein, als der gesetzlich anerkannte. Die Fa. hermann electronic ist berechtigt ihre Forderungen abzutreten.
7. Versendung und Gefahrenübergang: Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen der Fa. hermann electronic, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
8. Eigentumsvorbehalt: Die Fa. hermann electronic behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zu der vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung gegenüber dem Käufer entstandenen oder entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchem Rechtsgrundes vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Be- und Verarbeitung der von der Fa. hermann electronic gelieferten und noch in deren Eigentum stehenden Waren erfolgt im Auftrag der Fa. hermann electronic, ohne daß hieraus Verbindlichkeiten für die Fa. hermann electronic wachsen können. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird die Fa. hermann electronic Mieteigentümerin an den neu entstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch die von ihr gelieferten Waren zu den mit verwendeten fremden Waren. Wird die von der Fa. hermann electronic gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand an die Fa. hermann electronic gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Mieteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand an die Fa. hermann electronic ab und verwahrt diese kostenfrei. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu verkaufen oder zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), tritt der Verkäufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an die Fa. hermann electronic ab. Die Fa. hermann electronic ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen fürderen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Zugriffen Dritter auf den Eigentumsvorbehalt der Fa. hermann electronic hingewiesen und diese unverzüglich benachrichtigt. Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren. Bei Nichteinlösung von Schecks mangels Deckung ist die Fa.hermann electronic berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicherTitel oder Ermächtigungen nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe. Der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird,auf Anforderung der Fa. hermann electronic die erhaltene Ware im verbleibenden Umfange auf eigene Kosten und Gefahr an die Fa. hermann electronic zurückzusenden. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Fa. hermann electronic liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 20 %, so wird die Fa. hermann electronic auf Verlangen des Käufers soweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben. Der Käufer trägt die Beweislast dafür, daß die einbehaltenen Sicherheiten 20 % übersteigen. Der Käufer ist dazu verpflichtet, der Fa.hermann electronic jederzeit die gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte und über Ansprüche, die hiernach an die Fa. hermann electronic abgetreten sind, zu erteilen. Zugriffe dritter auf solche Produkte oder Ansprüche hat der Besteller uns sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Die Kosten einer Intervention trägt der Besteller.
9. Schutzrechte/Urheberschutz: Sollte ein dritter dem Besteller gegenüber oder der Besteller selbst die Verletzung gewerblicher Schutzrechte hinsichtlich der gelieferten Erzeugnisse geltend machen,so ist der Besteller verpflichtet, uns sofort zu verständigen. Es steht uns frei, ggf. mit Unterstützung des Bestellers, aber auf eigene Kosten, alle Verhandlungen über die Beilegung oder einen daraus entstehenden Prozeß zu führen. Eine Haftung aus Schäden aus Patentverletzung übernehmen wir nur sofern uns grobe Fahrlässigkeit zweifelsfrei nachgewiesen wird. Eine Haftung ist nur dann gegeben, wenn der Firma hermann electronic grobes Verschulden nachzuweisen ist. Sind die gelieferten Erzeugnisse nach Entwürfen oder Angaben des Bestellers gebaut worden, so hat der Besteller uns von allen Forderungen, Verbindlichkeiten, Belastungen und Kosten freizustellen, die aufgrund von Verletzungen von Patenten, Warenzeichen oder Gebrauchsmustern von dritten erhoben werden. Etwaige Prozeßkosten sind uns angemessen zu bevorschussen. Für den Liefer/Leistungsumfang gelieferter Software gelten die etwaige Herstellerbedingungen, vorrangig den Bestimmungen dieser Lieferbedingungen, Bedingungen den Lieferungen beilag und diese rechtsgültig vereinbart worden sind. (Willenserklärung z. B. durch Bruch eines Siegels oder öffnen der Verpackung mit einem entsprechenden Hinweis) In diesem Falle kommt ein Vertrag direkt zwischen Programm/Softwarehersteller und dem Kunden zustande. Eine etwaige Haftung der Fa. hermann electronic auf Mängel oder fehlenden Eigenschaften wird hierdurch ausdrücklich ausgeschlossen. Sofern diese Eigenschaften bzw. Mängelfreiheit nicht ausdrücklich vorher schriftlich durch die Fa. hermann electronic bestätigt wurde. Im Gegenzug tritt die Fa. hermann electronic ihre etwaigen Ansprüche soweit vorhanden gegen den Softwarehersteller hiermit ausdrücklich an den Käufer ab. Sollte nichts anderes schriftlich vereinbart sein, wird dem Käufer für Software ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, d. h. er darf diese anderen weder zur Nutzung noch zum Kopieren überlassen.Dem Hersteller und oder der Urheberrechtsvorschriften haftet der Käufer für alle der bei der Fa. hermann electronic entstandenen und entstehenden, mittelbaren und unmittelbaren Schäden im vollen Umfang zusätzlich zu den zwischen den Hersteller und Käufer getroffenen Vereinbarungen.
10. Ausfuhr: Wir weisen darauf hin, daß die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte bezogen auf die Ausfuhr erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn/Taunus. Die Zustimmungs-erklärung ist vom Käufer vor der Verbringung der Ware einzuholen. Der Käufer haftet für die der Fa. hermann electronic entstehenden Schäden und Folgeschäden der durch die Nichteinhaltung der Exportvorschriften durch den Käufer entstehen im vollen Umfang.
11. Gewährleistung: Wir gewährleisten für die Dauer von 24 Monaten auf alle von uns gelieferten Produkte , daß die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.Die Frist beginnt mit dem Lieferdatum bzw. Gefahrenübergang. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen der Fa. hermann electronic oder des Herstellers nicht befolgt oder Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen,so entfällt jegliche Gewährleistung. Der Käufer muß der Fa. hermann electronic etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens binnen 10 Werktagen nach Kenntnisnahme der Mängel schriftlich mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Fa. hermann electronic frei von der Gewährleistungspflicht.Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB.Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzleistung berechtigt.Der Käufer ist im Fall einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil in der Originalverpackung, verbunden mit einer detaillierten Fehlerbeschreibung,Angabe der Modell- und Seriennummer, sowie einer Kopie des Lieferscheins- bzw. Rechnung, mit der die Ware geliefert wurde, an die Fa. hermann electronic einzusenden. Wird die Ware ohne sämtliche oben genannten Unterlagen eingesandt, übernimmt die Fa. hermann electronic keine Haftung für Verzögerungen in der Verarbeitung.Sind wir zu Ersatzlieferungen nicht bereit oder in der Lage, schlägt die Ersatzlieferung oder die Mängelbeseitigung mindestens einmal fehl oder sind Ersatzlieferung bzw. Mängelbeseitigung für den Käufer unzumutbar, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit,sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Die unsachgemäße Benutzung,Lagerung, Handhabung von Geräten oder Teilen, sowie der Fremdeingriff oder das Öffnen der Geräte von nicht ausdrücklich, schriftlich autorisierten Personen hat zur Folge, daß Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Sollten im Rahmen der Reparaturbemühungen durch die Fa. hermann electronic bzw. deren Erfüllungsgehilfen auf den instandzusetzenden Geräten Daten verloren gehen, so haftet die Fa. hermann electronic hierfür nicht. Das Risiko ist vom Auftraggeber zu tragen. Der Auftraggeber hat die Daten vor Hereingabe zur Reparatur entsprechend zu sichern. Gewährleistungsansprüche gegen die Fa. hermann electronic stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.Ansprüche auf Schadenersatz wegen des Mangels sind ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel bezieht sich auf eine zugesicherte Eigenschaft. In diesem Falle ist der maximale Schadensersatz auf EUR 2500 beschränkt.Für Ersatz von Schäden aus anderem Rechtsgrund, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsschluß, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung ist die Fa. hermann electronic nur verpflichtet, wenn a) der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz der Fa. hermann electronic oder b) auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist (siehe hierzu Absatz Vertrag/Angebote). Ist der Kunde Kaufmann oder eine Person des öffentlichen Rechts, oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, sind etwaige Schadenersatzansprüche, gemäß vorstehenden Abschnitten wie folgt eingeschränkt: a) keine Haftung besteht für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, sofern die Haftung nicht durch Vorsatz begründet wird. b) jede Haftung ist auf solche Schäden begrenzt, mit deren Eintritt bei Vertragsschluß nach den von der Fa. hermann electronic bekannten Umständen vernünftiger Weise zu rechnen war.Solange das Liefergut bei der Fa. hermann electronic zur Prüfung des Vorhandenseins des Mangels oder dessen Beseitigung befindet, ist die Frist unterbrochen und zwar so lange bis das Ergebnis der Prüfung dem Kunden mitgeteilt wurde oder der Mangel durch die Fa. hermann electronic für beseitigt erklärt worden ist bzw. die Beseitigung verweigert wurde. Sofern der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB ist bleibt die Kaufpreisfälligkeit bei etwaigen Mängelrügen unberührt, es sei denn Gegenteiliges wird von der Fa. hermann electronic schriftlich bestätigt oder rechtskräftig festgestellt.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen bleibt hiervon unberührt.
13. Abtretbarkeit von Ansprüchen: Der Besteller/Käufer ist nicht berechtigt seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
14.Verwendung von Kundendaten: Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Käufer betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.
15. Gerichtsstand und anwendbares Recht:Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des einheitlichen Kaufgesetzes und des einheitlichen Kaufabschlußgesetzes.Für Vollkaufleute im Sinne des HGB und juristische Personen des öffentlichen Rechtes oder öffentlichen Sondervermögens ist Erfüllungsort Eberfingen und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnisses unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile Waldshut und zwar auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozeß. Die Fa. hermann electronic ist jedoch berechtigt, den Käufer an jedem anderen begründeten Gerichtsstand zu verklagen.
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Stand: 06. Februar 2008