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Allgemeine
GeschäftsbedingungenZurück
gültig
ab 06.02.2008:
- 1.Lieferbedingungen:Der
Versand erfolgt im Normalfall per Post-Paket.Es gibt keinen
Mindestbestellwert.Die Versandkosten bei Vorkasse betragen EUR
5,95. (Ersatzteilshop EUR 6.00) Für Post- Nachnahme (Lieferungen bis 4 kg) berechnen
wir EUR 10,50 zuzüglich EUR 2,00 die von der Post für
die Zahlkarte erhoben werden (Ersatzteilshop EUR 6.00 zuzüglich EUR 2,00 für
die Zahlkarte).Bei Lieferungen über 4kg gilt
die Preisliste der Post.Bei Lieferungen ins Ausland gelten
gesonderte Lieferbedingungen.Die Versandkosten werden für
den jeweiligen Auftrag gesondert berechnet und dem Kunden per
E-Mail oder Fax mit der Bestellbestätigung mitgeteilt. Wird
die Ware nicht abgenommen, (z.B. Annahme verweigert oder nicht
abgeholt) obwohl kein Rückgaberecht und kein Garantie- oder
Gewährleistungsfall vorliegt, ist hermann electronic
berechtigt, eine Kostenpauschale in Höhe von 30% des
Kaufpreises, mindestens aber EUR 30,00 zu verlangen. Der Nachweis
höherer (Verkäufer) oder niedrigerer (Kunde) Kosten
bleibt vorbehalten. Eine nochmalige Zusendung der im Einzelfall
retournierten Ware kann nicht gewährleistet werden.
- 2.Widerrufsrecht:
(Gilt nur für Endabnehmer) .Der Kunde hat die Möglichkeit,
die Ware kostenlos und ohne Angabe von Gründen, innerhalb
einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Ware zurückzugeben.
Dazu genügt die rechtzeitige Rücksendung der Ware. Im
Falle der Rückgabe trägt hermann electronic die Kosten
für die Rücksendung sofern der Wert der Rücksendung
über EUR 40,00 liegt. Massgeblich ist der Rücksendewert
der Ware zum Kaufzeitpunkt, nicht der Wert der gesamten
Bestellung. Bei eventuell erforderlichen Warenrücksendungen
kann sich der Kunde vorher per E-Mail oder Fax mit uns in
Verbindung setzen,wir werden dann dem Kunden einen Paketaufkleber
für die versandkostenfreie Rücksendung zusenden.In
Garantiefällen hält der Kunde dazu die Kunden- und
Rechnungsnummer bereit.Die zur Rücklieferung vorgesehene
Ware ist vollständig und in der Originalverpackung, in jedem
Falle in einer zum sicheren Transport geeigneten Verpackung,
einschließlich stabiler Umverpackung und unter Beifügung
einer Rechnungskopie zurückzusenden. Schäden und
Verzögerungen, die auf die Nichteinhaltung dieser Vorgaben
zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden.Sollten
Artikel deutliche Gebrauchsspuren aufweisen, behalten wir uns
vor, einen angemessenen Betrag für die Nutzung des Artikels
zu berechnen. Beim Verkauf eingeschweisster oder versiegelter
Datenträger wie CDs, Audiokassetten, Videos, DVDs, Computer-
und Videospiele oder Software werden diese nur in der
Einschweissfolie bzw. mit unbeschädigtem Siegel
zurückgenommen.
- 3.Vertrag/Angebote:
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein
Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Liefer und
Versandbestätigung per E-Mail zu Stande. Mit Hereingabe der
Bestellung über unser Online-Bestellsystem gelten diese
Bedingungen als anerkannt und liegen in der jeweils gültigen
Fassung auch allen künftigen Lieferungen und Leistungen
zugrunde. Entgegenstehende Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn
diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Sie
werden auch dann nicht verpflichtend, wenn ihnen der Lieferer
nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Maße,
Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich. Technische
Daten und sonstige Angaben sind erst nach unserer ausdrücklichen,
schriftlichen Bestätigung verbindlich und gelten erst dann
als zugesicherte Eigenschaft. Angebote, Preislisten, Prospekte
und Handbücher etc. zählen nicht als ausdrückliche,
schriftliche Bestätigung. Ergänzungen und Nebenabreden
des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich durch die
Firma hermann electronic bestätigt werden.
-
4. Preise: Alle
Preise verstehen sich ab Lager Eberfingen , zuzüglich der
unter Lieferbedingungen aufgeführten Versandkosten. Eine
Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen,
schriftlichen Wunsch des Bestellers abgeschlossen. Für alle
Lieferungen bleibt der Versand per Vorauskasse oder Barnachnahme
ausdrücklich vorbehalten. Bei Abrufaufträgen dient der
Preis bei Vertragsabschluß als Grundpreis. Mit Ausnahme
einer schriftlichen Festpreisgarantie berechtigen eventuelle
Preisänderungen oder Wechselkursänderungen während
der Laufzeit des Vertrages die Fa. hermann electronic zu einer
entsprechenden Preisanpassung. Eine Auftragsbestätigung ohne
zusätzlichen ausdrücklichen Hinweis auf einen
garantierten Festpreis gilt nicht als eine Festpreisgarantie. Bei
Anlieferung bzw. Aufstellung durch uns sowie bei Einweisung bzw.
Anleitung des Bedienungspersonals gehen die Kosten zu Lasten des
Bestellers. Die Kosten dieser Leistungen werden gemäß
unserer bei Lieferung gültigen Reparatur- und
Servicepreisliste in Rechnung gestellt. Abweichung bei
Kostenvoranschlägen sind bis +/-15% zulässig.
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5. Lieferumfang: Für
den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche
Auftragsbestätigung/Rechnung maßgebend. Wir sind auch
zur Teillieferung berechtigt. Alle sonstigen Liefervereinbarungen
bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen frühestens
mit Datum der Auftragsbestätigung, sofern alle Einzelheiten
geklärt sind, andernfalls ab der endgültigen Klärung
aller Einzelheiten. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen
unter Vorbehalt einer rechtzeitigen bzw. einer planmäßigen
Belieferung durch unsere Vorlieferanten. Für die Einhaltung
von uns angegebener Versand-/Lieferfristen haften wir darüber
hinaus nur, wenn sie von uns ausdrücklich als "verbindlich"
bezeichnet wurden. Ein Fixtermin kommt nur dann zustande, wenn er
von uns ausdrücklich als "garantierter Fixtermin"
schriftlich bestätigt wurde, ansonsten gelten die genannten
Vorbehalte. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.
Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung
als selbständige Leistung.Lieferverzug tritt nicht ein im
Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem
Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen.Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere
Gewalt, Streiks, kriegerische Ereignisse etc., gleich ob diese im
eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten
eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen
Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung
verlangen. Die Fa. hermann electronic ist im Fall von ihr nicht
zu vertretenden Liefer- und Leistungsverzögerungen
berechtigt, die Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der
Behinderungen zuzüglich einer Frist von 6 Wochen
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß
hieraus irgendwelche Ansprüche hergeleitet werden könnten.
Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als 6
Wochen dauert, ist der Käufer berechtigt hinsichtlich des
noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten,
ohne daß hieraus irgendwelche gegenseitigen
Schadenersatz-ansprüche geltend gemacht werden, den die Fa.
hermann electronic zu vertreten hat, haben Kaufleute unter
Ausschluß von Schadenersatzansprüchen lediglich das
Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag, es sei denn der Firma
hermann electronic wird grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen.
In diesem Falle ist der maximale Schadenersatz auf EUR 2500
beschränkt. Die Fa. hermann electronic behält sich eine
Verbesserung oder Änderung der Leistung vor, soweit sie
unter Berücksichtigung der Interessen der Fa. hermann
electronic dem Käufer zumutbar sind.
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6. Zahlungsbedingungen:
Die Zahlung erfolgt normalerweise per Vorkasse oder per
Post-Nachnahmeversand. Die Fa. hermann electronic behält
sich für alle Lieferungen und Leistungen ausdrücklich
das Recht vor, Ware nur gegen Vorauskasse Bar- bzw.
Euroschecknachnahme, oder Barzahlung zu versenden bzw. zur
Abholung freizugeben, auch wenn anderslautende Lieferverträge
geschlossen worden sind. Der Fa. hermann electronic steht das
Recht zu, einen sich in Verzug befindlichen Käufer von der
jeweiligen Belieferung auszuschließen, auch wenn
entsprechende Lieferverträge abgeschlossen worden sind. Eine
Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag auf der
Zahlstelle (Bankkonto) der Fa. hermann electronic endgültig
gutgeschrieben worden ist. Dies gilt besonders für die
Einlösung von Schecks. Bei Überschreitung des
Zahlungsziels sind wir berechtigt, ab der ersten
Zahlungserinnerung Mahngebühren und darüber hinaus
Zinsen in Höhe der uns entstandenen Bankzinsen zu berechnen
und bis zum vollständigen Zahluns-eingang weitere
Lieferungen zurückzuhalten. Sämtliche Zahlungen werden
grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet,
unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers.
Sind bereits Kosten für Beitreibung und Zinsen entstanden,
wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die
Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Die
Geltendmachung von Zurückbehaltungs-rechten oder die
Aufrechnung von irgendwelchen Gegenforderungen des Bestellers ist
ausgeschlossen, es sei denn die Fa. hermann electronic hat die
Ansprüche des Bestellers schriftlich anerkannt oder die
Ansprüche des Bestellers sind rechtskräftig
festgestellt. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht nachkommt, seine Zahlung einstellt, ist die Fa. hermann
electronic zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne
besondere, vorhergehende Ankündigungen berechtigt. In diesen
Fällen werden ohne besondere Aufforderung sämtliche
Forderungen der Fa. hermann electronic gegenüber dem Käufer
sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn die
Kreditversicherung der Fa. hermann electronic die Kreditlinie des
Kunden kündigt. Falls die Fa. hermann electronic weiterhin
an ihrem Vertrag festhält, ist sie berechtigt,
Bankbürgschaften oder Sicherheitsleistungen bzw.
Vorauszahlungen zu verlangen. Vom Zeitpunkt des Verzugs an, ist
die Fa. hermann electronic berechtigt, Zinsen in Höhe von
der Geschäftsbank der Fa. hermann electronic geforderten
Zinssatz zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten
Beitreibungs- sowie etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.
Bei Nichteinlösung eines Schecks - gleich aus welchem Grund
- trägt der Käufer sämtliche hiermit verbundene
Bankgebühren, sowie eine Bearbeitungspauschale der Fa.
hermann electronic von EUR 30.-. Sollte der Käufer den
Nachweis erbringen können, daß die Bearbeitung des
Vorganges weniger Kosten, als diese Bearbeitungspauschale
verursacht hat, so ist lediglich der vom Käufer
nachgewiesene Betrag zu entrichten. Dieser darf nicht niedriger
sein, als der gesetzlich anerkannte. Die Fa. hermann electronic
ist berechtigt ihre Forderungen abzutreten.
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7. Versendung und
Gefahrenübergang: Der Versand erfolgt nach bestem
Ermessen der Fa. hermann electronic, sofern nichts anderes
schriftlich vereinbart wurde.
- 8.
Eigentumsvorbehalt: Die Fa. hermann electronic behält
sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zu
der vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung
gegenüber dem Käufer entstandenen oder entstehenden
Forderungen, gleich welcher Art und welchem Rechtsgrundes vor.
Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als
Sicherung der Saldoforderung. Be- und Verarbeitung der von der
Fa. hermann electronic gelieferten und noch in deren Eigentum
stehenden Waren erfolgt im Auftrag der Fa. hermann electronic,
ohne daß hieraus Verbindlichkeiten für die Fa. hermann
electronic wachsen können. Bei Einbau in fremde Waren durch
den Käufer wird die Fa. hermann electronic Mieteigentümerin
an den neu entstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes
der durch die von ihr gelieferten Waren zu den mit verwendeten
fremden Waren. Wird die von der Fa. hermann electronic gelieferte
Ware mit anderen Gegenständen vermischten Bestand oder dem
neuen Gegenstand an die Fa. hermann electronic gelieferte Ware
mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt
der Käufer schon jetzt seine Mieteigentumsrechte an dem
vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand an die Fa. hermann
electronic ab und verwahrt diese kostenfrei. Der Käufer ist
berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem
Geschäftsverkehr zu verkaufen oder zu veräußern,
solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder
Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem
Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung,
unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen
aus Kontokorrent), tritt der Verkäufer bereits jetzt
sicherheitshalber in vollem Umfang an die Fa. hermann
electronic ab. Die Fa. hermann electronic ermächtigt den
Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen
fürderen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.Die
Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der
Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachgekommen ist. Bei Zugriffen Dritter auf den
Eigentumsvorbehalt der Fa. hermann electronic hingewiesen und
diese unverzüglich benachrichtigt. Der Käufer hat
Zugriffe Dritter abzuwehren. Bei Nichteinlösung von Schecks
mangels Deckung ist die Fa.hermann electronic berechtigt, ohne
Vorliegen entsprechender gerichtlicherTitel oder Ermächtigungen
nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts die Vorbehaltsware
unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte,
die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen.
Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller
Höhe. Der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck
nicht eingelöst wird,auf Anforderung der Fa. hermann
electronic die erhaltene Ware im verbleibenden Umfange auf eigene
Kosten und Gefahr an die Fa. hermann electronic zurückzusenden.
In der Zurücknahme sowie der Pfändung der
Vorbehaltsware durch die Fa. hermann electronic liegt - soweit
nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt
vom Vertrag vor. Übersteigt der Wert der einbehaltenen
Sicherheiten 20 %, so wird die Fa. hermann electronic auf
Verlangen des Käufers soweit Sicherheiten nach ihrer Wahl
freigeben. Der Käufer trägt die Beweislast dafür,
daß die einbehaltenen Sicherheiten 20 % übersteigen.
Der Käufer ist dazu verpflichtet, der Fa.hermann electronic
jederzeit die gewünschten Informationen über die
Vorbehaltsprodukte und über Ansprüche, die hiernach an
die Fa. hermann electronic abgetreten sind, zu erteilen. Zugriffe
dritter auf solche Produkte oder Ansprüche hat der Besteller
uns sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen
anzuzeigen. Die Kosten einer Intervention trägt der
Besteller.
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9.
Schutzrechte/Urheberschutz: Sollte ein dritter dem Besteller
gegenüber oder der Besteller selbst die Verletzung
gewerblicher Schutzrechte hinsichtlich der gelieferten
Erzeugnisse geltend machen,so ist der Besteller verpflichtet, uns
sofort zu verständigen. Es steht uns frei, ggf. mit
Unterstützung des Bestellers, aber auf eigene Kosten, alle
Verhandlungen über die Beilegung oder einen daraus
entstehenden Prozeß zu führen. Eine Haftung aus
Schäden aus Patentverletzung übernehmen wir nur sofern
uns grobe Fahrlässigkeit zweifelsfrei nachgewiesen wird.
Eine Haftung ist nur dann gegeben, wenn der Firma hermann
electronic grobes Verschulden nachzuweisen ist. Sind die
gelieferten Erzeugnisse nach Entwürfen oder Angaben des
Bestellers gebaut worden, so hat der Besteller uns von allen
Forderungen, Verbindlichkeiten, Belastungen und Kosten
freizustellen, die aufgrund von Verletzungen von Patenten,
Warenzeichen oder Gebrauchsmustern von dritten erhoben werden.
Etwaige Prozeßkosten sind uns angemessen zu bevorschussen.
Für den Liefer/Leistungsumfang gelieferter Software gelten
die etwaige Herstellerbedingungen, vorrangig den Bestimmungen
dieser Lieferbedingungen, Bedingungen den Lieferungen beilag und
diese rechtsgültig vereinbart worden sind. (Willenserklärung
z. B. durch Bruch eines Siegels oder öffnen der Verpackung
mit einem entsprechenden Hinweis) In diesem Falle kommt ein
Vertrag direkt zwischen Programm/Softwarehersteller und dem
Kunden zustande. Eine etwaige Haftung der Fa. hermann electronic
auf Mängel oder fehlenden Eigenschaften wird hierdurch
ausdrücklich ausgeschlossen. Sofern diese Eigenschaften bzw.
Mängelfreiheit nicht ausdrücklich vorher schriftlich
durch die Fa. hermann electronic bestätigt wurde. Im
Gegenzug tritt die Fa. hermann electronic ihre etwaigen Ansprüche
soweit vorhanden gegen den Softwarehersteller hiermit
ausdrücklich an den Käufer ab. Sollte nichts anderes
schriftlich vereinbart sein, wird dem Käufer für
Software ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, d. h. er
darf diese anderen weder zur Nutzung noch zum Kopieren
überlassen.Dem Hersteller und oder der
Urheberrechtsvorschriften haftet der Käufer für alle
der bei der Fa. hermann electronic entstandenen und entstehenden,
mittelbaren und unmittelbaren Schäden im vollen Umfang
zusätzlich zu den zwischen den Hersteller und Käufer
getroffenen Vereinbarungen.
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10. Ausfuhr: Wir
weisen darauf hin, daß die Ausfuhr der gelieferten Waren
nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf.
Verbindliche Auskünfte bezogen auf die Ausfuhr erteilt das
Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn/Taunus. Die
Zustimmungs-erklärung ist vom Käufer vor der
Verbringung der Ware einzuholen. Der Käufer haftet für
die der Fa. hermann electronic entstehenden Schäden und
Folgeschäden der durch die Nichteinhaltung der
Exportvorschriften durch den Käufer entstehen im vollen
Umfang.
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11. Gewährleistung:
Wir gewährleisten für die Dauer von 24 Monaten auf alle
von uns gelieferten Produkte , daß die Liefergegenstände
nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine
Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.Die Frist
beginnt mit dem Lieferdatum bzw. Gefahrenübergang. Werden
Betriebs- oder Wartungsempfehlungen der Fa. hermann electronic
oder des Herstellers nicht befolgt oder Änderungen an den
Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien
verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen,so
entfällt jegliche Gewährleistung. Der Käufer muß
der Fa. hermann electronic etwaige Mängel unverzüglich,
jedoch spätestens binnen 10 Werktagen nach Kenntnisnahme der
Mängel schriftlich mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist
die Fa. hermann electronic frei von der Gewährleistungspflicht.Im
kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§
377, 387 HGB.Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir
nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur
Ersatzleistung berechtigt.Der Käufer ist im Fall einer
Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw.
Teil in der Originalverpackung, verbunden mit einer detaillierten
Fehlerbeschreibung,Angabe der Modell- und Seriennummer, sowie
einer Kopie des Lieferscheins- bzw. Rechnung, mit der die Ware
geliefert wurde, an die Fa. hermann electronic einzusenden. Wird
die Ware ohne sämtliche oben genannten Unterlagen
eingesandt, übernimmt die Fa. hermann electronic keine
Haftung für Verzögerungen in der Verarbeitung.Sind wir
zu Ersatzlieferungen nicht bereit oder in der Lage, schlägt
die Ersatzlieferung oder die Mängelbeseitigung mindestens
einmal fehl oder sind Ersatzlieferung bzw. Mängelbeseitigung
für den Käufer unzumutbar, so ist der Käufer nach
seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung des
Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung des Kaufpreises
(Minderung) zu verlangen. Soweit nicht ausdrücklich anders
vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers -
gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen. Wir haften deshalb
nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand
unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für
entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des
Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern
der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen
einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit,sowie Ansprüchen
nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Die
unsachgemäße Benutzung,Lagerung, Handhabung von
Geräten oder Teilen, sowie der Fremdeingriff oder das Öffnen
der Geräte von nicht ausdrücklich, schriftlich
autorisierten Personen hat zur Folge, daß
Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Sollten
im Rahmen der Reparaturbemühungen durch die Fa. hermann
electronic bzw. deren Erfüllungsgehilfen auf den
instandzusetzenden Geräten Daten verloren gehen, so haftet
die Fa. hermann electronic hierfür nicht. Das Risiko ist vom
Auftraggeber zu tragen. Der Auftraggeber hat die Daten vor
Hereingabe zur Reparatur entsprechend zu sichern.
Gewährleistungsansprüche gegen die Fa. hermann
electronic stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind
nicht abtretbar.Ansprüche auf Schadenersatz wegen des
Mangels sind ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel bezieht sich
auf eine zugesicherte Eigenschaft. In diesem Falle ist der
maximale Schadensersatz auf EUR 2500 beschränkt.Für
Ersatz von Schäden aus anderem Rechtsgrund, insbesondere aus
Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsschluß,
positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung ist die Fa.
hermann electronic nur verpflichtet, wenn a) der Schaden auf
grobe Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz der Fa. hermann
electronic oder b) auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft
zurückzuführen ist (siehe hierzu Absatz
Vertrag/Angebote). Ist der Kunde Kaufmann oder eine Person des
öffentlichen Rechts, oder ein öffentlich rechtliches
Sondervermögen, sind etwaige Schadenersatzansprüche,
gemäß vorstehenden Abschnitten wie folgt
eingeschränkt: a) keine Haftung besteht für mittelbare
Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, sofern
die Haftung nicht durch Vorsatz begründet wird. b) jede
Haftung ist auf solche Schäden begrenzt, mit deren Eintritt
bei Vertragsschluß nach den von der Fa. hermann electronic
bekannten Umständen vernünftiger Weise zu rechnen
war.Solange das Liefergut bei der Fa. hermann electronic zur
Prüfung des Vorhandenseins des Mangels oder dessen
Beseitigung befindet, ist die Frist unterbrochen und zwar so
lange bis das Ergebnis der Prüfung dem Kunden mitgeteilt
wurde oder der Mangel durch die Fa. hermann electronic für
beseitigt erklärt worden ist bzw. die Beseitigung verweigert
wurde. Sofern der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB ist
bleibt die Kaufpreisfälligkeit bei etwaigen Mängelrügen
unberührt, es sei denn Gegenteiliges wird von der Fa.
hermann electronic schriftlich bestätigt oder rechtskräftig
festgestellt.
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12. Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen: Ist eine Bestimmung dieser
Bedingungen unwirksam, so wird sie durch diejenige wirksame
Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die Wirksamkeit
aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen bleibt hiervon
unberührt.
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13. Abtretbarkeit von
Ansprüchen: Der Besteller/Käufer ist nicht
berechtigt seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
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14.Verwendung von
Kundendaten: Wir sind berechtigt, alle Daten, die
Geschäftsbeziehungen mit den Käufer betreffen, gemäß
dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.
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15. Gerichtsstand und
anwendbares Recht:Anwendbar ist ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des
einheitlichen Kaufgesetzes und des einheitlichen
Kaufabschlußgesetzes.Für Vollkaufleute im Sinne des
HGB und juristische Personen des öffentlichen Rechtes oder
öffentlichen Sondervermögens ist Erfüllungsort
Eberfingen und Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnisses unmittelbar oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten ist für beide Teile Waldshut und zwar auch
für Klagen im Wechsel- und Scheckprozeß. Die Fa.
hermann electronic ist jedoch berechtigt, den Käufer an
jedem anderen begründeten Gerichtsstand zu verklagen.
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Copyright © 2003
hermann electronic. Alle Rechte vorbehalten.
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